Bedeutung Fachanwalt SAV

Das Bedürfnis nach Spezialisierung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Um dieser gesteigerten spezifischen Fachkompetenz Ausdruck zu verleihen und um die Qualitätssicherung im Bereich der spezialisierten Anwaltstätigkeit sicher zu stellen, hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV» eingeführt. Diesen gibt es heute in 5 Bereichen, mitunter im Erbrecht.

Expertenausweis

Den Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV» können nur ausgewiesene Experten erlangen. Voraussetzung ist einerseits der Nachweis einer überdurchschnittlichen Erfahrung im entsprechenden Fachgebiet und andererseits eine fundierte Weiterbildung in Kooperation mit den Universitäten Zürich und Luzern, welche mit selektiven schriftlichen wie auch mündlichen Prüfungen abgeschlossen wird.

Weiterbildungspflicht

Der Fachanwalt untersteht einer kontinuierlichen Weiterbildungspflicht, welche durch den SAV regelmässig überprüft wird. Dadurch wird Gewähr geboten, dass das überdurchschnittliche Fachwissen und die sich mit dem Titel verbindenden Qualitätsansprüche uneingeschränkt erhalten bzw. vertiefen und steigern.