Patientenverfügung

1. Inhalt

Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag geht es bei der Patientenverfügung um medizinische Entscheidungen im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit. Ohne Patientenverfügung liegt der Entscheid über Aufnahme, Weiterführung oder Absetzung medizinischer Massnahmen bei den Angehörigen oder den Ärzten.

Durch die Patientenverfügung kann die betroffene Person selbst Entscheidungen darüber treffen, ob und welche medizinischen Massnahmen getroffen werden sollen bzw. auf welche in welchen Situationen zu verzichten ist. Werden lebensverlängernde Massnahmen abgelehnt, muss dies ausdrücklich bezeichnet werden.

Auch über die Entnahme und die weitere Verfügung über die eigenen Organe dürfen Ärzte nur disponieren, wenn diesbezüglich klare Anweisungen in einer Patientenverfügung erfolgen.

2.  Form

Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform. Sie ist überdies zu datieren und handschriftlich zu unterzeichnen. Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag ist aber weder eine gesamthafte Handschriftlichkeit noch eine öffentliche Beurkundung bei einem Notar erforderlich.