Unternehmensnachfolge

Vererbung einer Unternehmung

 

1. Ausgangslage

Familienunternehmungen oder Aktienbeteiligungen an Drittgesellschaften, an welchen der Erblasser beteiligt und in operativer Funktion tätig ist, stellen – ähnlich wie Immobilien – zumeist ganz erhebliche Vermögenswerte dar, deren Übertragung auf die nächste Generation zumeist gut bedacht sein muss.

2. Familieninterne Unternehmensnachfolge

Übernehmen ein oder mehrere Erben die operative Leitung und/oder das finanzielle Engagement der übergebenden Unternehmung, so liegt eine familieninterne Nachfolge vor. Diese setzt allerdings voraus, dass Personen aus dem Kreis der Unternehmerfamilie nicht nur den Wunsch, sondern auch die Fähigkeit zur Firmenübernahme besitzen, genügend Vermögen vorhanden ist, um die Erbansprüche weiterer Erben, insbesondere von Pflichtteilserben, abzugelten und die Unternehmensnachfolge sowohl operativ, rechtlich als auch steuerlich weitsichtig geplant wird.

3. Familieninterne Geschäftsführer Nachfolge

Übernimmt der Erbe nicht und nur marginal das finanzielle Engagement bzw die finanzielle Beteiligung an der Gesellschaft, sondern die operative Geschäftsführung, liegt eine familieninterne Geschäftsführer Nachfolge vor. Operative Geschäftsführung und finanzielle Kontrolle liegen nicht bei denselben, sondern bei unterschiedlichen Familienmitgliedern. Der operative Geschäftsführer ist finanziell entweder gar nicht oder nur in geringerem Masse an der Gesellschaft beteiligt. Diese Variante empfiehlt sich, wenn innerhalb der Familie nicht alle Beteiligten im selben Masse willens oder fähig sind, sich an der Unternehmung operativ zu beteiligen oder aber wenn das geschäftsführende Familienmitglied über ungenügende Mittel verfügt, um sich eine finanzielle Beteiligung zu sichern.

4. Fremdmanagement

Wird auch die operative Geschäftsführung nicht einem Familienangehörigen, sondern einem Dritten übertragen und behält sich die Unternehmerfamilie bzw. ihre Angehörigen lediglich die finanzielle Kontrolle vor, handelt es sich um ein Fremdmanagement mit Familienkontrolle. Diese Lösung drängt sich zumeist auf, wenn keine Angehörigen vorhanden sind, welche willens oder geeignet sind, das Unternehmen weiter zu führen.

5. Zahlreiche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Familiennachfolge sind unter Berücksichtigung der erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkte sowie der Wünsche, Vorstellungen und Fähigkeiten, sowie finanzieller Möglichkeiten der Familienmitglieder sowie des sonstigen Vermögens des Erblassers unzählige vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden, um den entsprechenden Möglichkeiten und Bedürfnissen aller Beteiligter gerecht zu werden. Dabei gilt es insbesondere den Anliegen von verheirateten Unternehmern auf Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten mit den Anliegen der Unternehmung auf Weiterführung durch geeignete Nachfolger sowie Sicherung der Geschäftsführung zu koordinieren. Gleichermassen sind auch die erbrechtlichen Positionen der einzelnen Familienmitglieder, insbesondere deren Pflichtteilsansprüche, zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher zumeist, mittels Regelungen in Ehe- und Erbverträgen unter Einbezug aller Beteiligten rechtzeitig eine umfassende und ausgewogene Lösung umzusetzen.